Teilnahme- und Geschäftsbedingungen DRONESCOM 2015

1. Veranstalter

sig Media GmbH & Co. KG
Zollstockgürtel 63
50969 Köln, Deutschland

2. Termin und Veranstaltungsort

29. September 2015, 9.00-18.00 Uhr, 30. September 2015, 9.00 - 18.00 Uhr, auf dem Gelände der Zeche Zollverein, Essen, Deutschland

Veranstaltungsort

UNESCO-Welterbe Zollverein
Bullmannaue 11
45327 Essen, Deutschland

3. Rechtsträger der Fachausstellung

sig Media GmbH & Co. KG,
Zollstockgürtel 63,
50969 Köln, Deutschland

4. Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt auf ausgewiesenem Anmeldeformular, das vollständig ausgefüllt, rechtsverbindlich unterschrieben und an die sig Media zu senden ist oder online unter www.strassen-geo-kongress.de. Eine derartige Anmeldung ist ein Vertragsangebot des Ausstellers, das der Annahme durch den Veranstalter bedarf. Die Vertragsannahme dokumentiert der Veranstalter durch die Zusendung einer Buchungsbestätigung per E-Mail und/oder per Post. Nach erfolgter Bestätigung erhält der Aussteller die Rechnung über den vollen Sponsoringbetrag zzgl. gesetzl. MwSt., derzeit 19%. Die Rechnung ist vom Aussteller an die sig Media GmbH & Co. KG zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt.

5. Zulassung

Zugelassen sind alle in- und ausländischen Firmen. Über die Zulassung im Einzelnen entscheidet die Ausstellungsleitung (sig Media). Die Zulassung wird mit der Anmeldebestätigung wirksam. Erst dadurch gilt der Mietvertrag als verbindlich abgeschlossen. Die Ausstellungsleitung behält sich vor, die Zulassung zu widerrufen.

6. Preise und Leistungen:

Es wurden folgende Preise festgesetzt: Sponsoring Paket Premium: 7.200,00 € zzgl. gesetzl. MwSt.
Sponsoring-Paket Business 5.800,00 € zzgl. gesetzl. MwSt.
Sponsoring-Paket Standard 3.500,00 € zzgl. gesetzl. MwSt.
Sponsoring-Paket Basic 1.950,00 € zzgl. gesetzl. MwSt.

Es gilt die Leistungsbeschreibung wie in den offiziellen Verkaufsprospekten oder im Internet unter www.drones-com.de/Sponsoringpakete beschrieben. Änderungen bleiben vorbehalten.

7. Gestaltung und Ausstattung

Die Ausstellung eigener Stände oder Standkonstruktionen ist nicht zulässig. Die Anbringung von Werbeelementen über die Standgrenzen hinaus sind von der Ausstellungsleitung zu genehmigen. Für jede Beschädigung der Wände und Fußböden oder Veränderungen der gemieteten Ausstellungsfläche haftet der Aussteller für sich, sein Personal und seine Beauftragten. Hierdurch entstehende Entschädigungskosten werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Innenausführung der Veranstaltungshalle darf von den Ausstellern nicht geändert werden. Pfeiler, Wandvorsprünge, Feuerlöscher, Trennwände, Verteilerkästen sowie sonstige technische Einrichtungen sind Bestandteile der zugeteilten Standflächen.

8. Auf- und Abbau

Auf- und Abbauzeiten:
Aufbau: Montag, 28. September 2015, 9.00-20.00 Uhr
Abbau: Mittwoch, 30. September 2015, ab 17.00 Uh
r Standübergabe: Montag, 28.09.2015 zwischen 17.00 und 19.00 Uhr und am Dienstag, den 29.09.2015 zwischen 7.00 und 9.00 Uhr.
Vorstehende Auf-, Abbau und Übergabetermine sind vorläufig. Die verbindlichen Termine werden den Ausstellern mindestens 2 Wochen vor Ausstellungsbeginn mitgeteilt. Die Stände der Firmen, die jeweils bis 9.00 Uhr am Eröffnungstag nicht belegt sind bzw. kein Hinweis auf ein späteres Eintreffen vorliegt, werden zu Lasten des Ausstellers im Auftrag der Ausstellungsleitung abgebaut bzw. anderweitig vergeben. Die Standmiete ist in diesem Fall in voller Höhe zu entrichten. Für Schäden, die beim Aufbau entstehen (unvollständige Stromleitungen, defekte Standkonstruktion, etc.) haftet in keinem Fall die Ausstellungsleitung. Bei Abbau vor Ausstellungsschluss am letzten Veranstaltungstag ist die Ausstellungsleitung berechtigt, die Ausstellungsfläche anderweitig zu nutzen sowie dem Aussteller eine Konventionalstrafe in Höhe von EUR 1.000,- in Rechnung zu stellen.

9. Ausstellerausweise

Die Ausstellerausweise (gültig während der Dauer des Aufbaus und während der Veranstaltungsdauer) werden am Montag, den 29.09.2015 ab 17.00 Uhr am Empfang bereitgelegt und können dort von den Ausstellern abgeholt werden.

10. Ausstellerverzeichnis

Der Veranstalter der Fachausstellung gibt ein Ausstellerverzeichnis heraus. Der Eintrag des Ausstellers in diesem Verzeichnis umfasst einen Grundeintrag des Ausstellers (Firmenname, Anschrift, Tel./Fax/Ansprechpartner/email und Internetadresse) in alphabetischer Reihenfolge sowie ein Kurzportrait mit Firmenlogo. Voraussetzung ist das termingerechte Vorliegen der Daten seitens des Ausstellers. Der Aussteller erhält hierzu rechtzeitig ein entsprechendes Informationsformular mit den technischen Richtlinien.

11. Platzzuteilung

Die Platzzuteilung wird vom Veranstalter vorgenommen. In der Anmeldung geäußerte Platzwünsche werden nach Möglichkeit beachtet. Die zeitliche Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen findet dabei Berücksichtigung. Der Veranstalter ist erforderlichenfalls berechtigt, Größe, Form und Lage des zugeteilten Platzes zu verändern. Von der Notwendigkeit einer solchen Maßnahme macht der Veranstalter dem Aussteller unverzüglich Mitteilung, wobei er ihm nach Möglichkeit einen gleichwertigen anderen Stand zuteilt. Der Austausch des zugeteilten Platzes mit einem anderen Aussteller sowie eine teilweise oder vollständige Überlassung des Platzes an Dritte sind ohne Zustimmung des Veranstalters nicht gestattet.

12. Werbung

Aktive Werbung außerhalb des angemieteten Standes sowie Schilder/Werbung im Gang sind unzulässig. Bei Zuwiderhandlungen behält sich die Ausstellungsleitung entsprechende Sofortmaßnahmen vor.

13. Unfallverhütung

Feuerlöscher und deren Hinweisschilder dürfen nicht von ihrem Standort entfernt, zugehängt oder zugestellt werden. Notausgänge dürfen weder durch Ausstellungsstände noch durch Ausstellungsstücke zugebaut oder zugestellt werden.

14. Reinigung

Die Reinigung des Ausstellerbereichs wird übernommen. Verpackungsmaterial und dgl. dürfen nicht im Ausstellungsbereich gelagert werden.?

15. Versicherung und Bewachung

Der Aussteller haftet für jeden Personen- oder Sachschaden, der durch seinen Betrieb entsteht. Für Feuerschäden, Einbruch und Diebstahl, Leitungswasser- und Witterungsschäden haftet die Ausstellungsleitung nicht. Die Ausstellung wird an den Abenden und Nächten durch einen Bewachungsdienst/Zugangskontrolle gesichert. Eine Einzelüberwachung von Ständen erfolgt nicht.

16. Anerkennung der Ausstellungsbedingungen & Hausordnung

Mit der Anmeldung zur Fachausstellung erkennt der Aussteller für sich und seine Beauftragten die Veranstaltungsbedingungen, die Hausordnung und diese Teilnahmebedingungen an.

17. Folgen von Zuwiderhandlungen gegen die Hausordnung

Bei Zuwiderhandlung ist die Ausstellungsleitung zur Beseitigung der Störungen auf Kosten des betreffenden Ausstellers und zur entschädigungslosen Schließung des Standes berechtigt.

18. Rücktritt von der Anmeldung

Nach Zulassungserteilung bzw. Anmeldebestätigung hat der Aussteller den vollen Preis auch dann zu zahlen, wenn er absagt oder nicht teilnimmt. Der Veranstalter behält sich weiterhin vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Gelingt dem Veranstalter eine anderweitige Vermietung des Platzes, so behält er gegen den vom Vertrag zurückgetretene Erstmieter einen Anspruch auf Kostenbeteiligung in Höhe von 25% des ihm in Rechnung gestellten Beteiligungspreises. Dem Zurückgetretenen bleibt der Nachweis vorbehalten, dass die von ihm verlangte Kostenbeteiligung zu hoch sei. Die vorherige und volle Bezahlung der Rechnungsbeträge ist Voraussetzung für den Bezug der Ausstellungsfläche.

19. Veranstaltungsausfall, Veranstaltungsabsage

Fällt die Veranstaltung aus oder wird wegen geringer Beteiligung abgesagt, so hat der Aussteller Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Ausstellungsgebühren. Ausgenommen von dieser Regelung sind Gebühren für Sponsoringleistungen, die bis zum Zeitpunkt der Absage auch tatsächlich in Anspruch genommen wurden. Dies betrifft in erster Linie Marketing und Kommunikationsleistungen wie in den Sponsoringverkaufsprospekten beschrieben. Zur Abgrenzung dient die gültige Preisliste der sig Media GmbH & Co. KG für vergleichbare Leistungen. Der Veranstalter wird in diesem Fall des Veranstaltungsausfalls dem Aussteller eine Leistungs- und Kostenabgrenzung übersenden.

20. Salvatorische Klausel

Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen besonderen Teilnahmebedingungen und des gesamtes Vertrages nicht. Für den Fall, dass eine der vorgenannten Bedingungen unwirksam ist, gilt an deren Stelle die ihrem Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommende als vereinbart. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der sig Media GmbH behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Ort, an dem der Veranstalter seinen Sitz hat, aktuell Köln. Alle Rechte sowie Änderungen bleiben vorbehalten. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Köln, 01. März 2015
gez. Geschäftsleitung sig Media GmbH & Co. KG